Dieselzuschlag
Temporärer Energiekostenzuschlag ab 18.04.2022
Sehr geehrte/r Geschäftspartner/in, Sehr geehrte/r Kunden/innen
in den letzten Monaten sind die Energiekosten in noch nie dagewesener Form gestiegen. Der
aktuelle Dieselpreis, sowie die Kosten für AdBlue etc. belasten die gesamte Logistikbranche
enorm.
Auch unseren familiengeführten Getränkefachgroßhandel trifft diese Entwicklung sehr hart.
Wir haben in den letzten Wochen die zusätzlichen Kosten, die bei der Warenbeschaffung als
auch bei der Ausfuhr angefallen sind, übernommen und nicht an Sie weitergegeben.
Aufgrund der anhaltenden Entwicklung sind wir nun jedoch gezwungen ab dem 18.04.22
einen temporären Energiekostenzuschlag einzuführen.
Der Energiekostenzuschlag erfolgt transparent und nach marktgerechten Kriterien:
Anpassungsstufe | Dieselpreis netto lt. BG | Preiszuschlag bei Zustellung je Einheit |
Stufe 1 | 1,30 – 1,60 €/L | 0,07 € |
Stufe 2 | 1,61 – 1,90 €/L | 0,10 € |
Stufe 3 | 1,91 – 2,20 €/L | 0,13€ |
Stufe 4 | ab 2,21 €/L | 0,17€ |
Der Energiekostenzuschlag wird monatlich je nach Vorlage der Dieselpreisinformationen desBGL Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung entsprechend angepasst.
https://www.bgl-ev.de/images/downloads/dieselpreisinformation.pdf
Aktueller Dieselpreis netto lt. BGL 175,99 = Stufe 2
Zur besseren Transparenz wird der Energiekostenzuschlag auf Ihren künftigen Rechnungen
separat ausgewiesen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen, dass sich diese
angespannte Situation bald wieder normalisiert.
Schöne Grüße